FAQ
PatMed-App
Die App ermöglicht einen Austausch von sensiblen Daten auf sicher verschlüsseltem Weg zwischen Arzt und Patient. Es können hierüber eigene Werte wie Blutdruck, Blutzucker und Gewicht oder auch Wundfotos getauscht werden. Sie beinhaltet eine Chatfunktion sowie die Möglichkeit der Einsicht in den Medikationsplan mit einfacher Wiederbestellung von Dauermedikamenten.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie Ihren Termin ganz einfach telefonisch oder über PatMed. Akuttermine und Impftermine können auch direkt über den Link auf unserer Webseite gebucht werden.
Akut- und Infektsprechstunde
Akut-Termine dauern etwa 5 Minuten und dienen ausschließlich der Behandlung des dringendsten Problems. Die Behandlung erfolgt durch den aktuell verfügbaren Arzt oder die aktuell verfügbare Ärztin.
Längere Termine bei chronischen oder komplexen Erkrankungen bitten wir telefonisch oder persönlich zu vereinbaren.
Anforderung eines eRezeptes
eRezepte können über die Patmed-App oder telefonisch bestellt werden, nachdem Sie ihre Versichertenkarte für das aktuelle Quartal bei uns eingelesen haben. Bitte beachten Sie: Derzeit werden nur Kassenrezepte elektronisch ausgestellt. Sie sind innerhalb von 24h in der Apotheke einlösbar.
Anforderung eines Wiederholungsrezeptes
Sie können Ihr Wiederholungsrezept über PatMed oder telefonisch anfordern, sobald Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde. Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Anforderung einer Überweisung
Sie können Ihre Überweisung über PatMed oder telefonisch anfordern, sobald Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde. Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen.
Neupatienten
Wir können derzeit nur Patientinnen und Patienten aufnehmen, die neu in die Gartenstadt gezogen sind. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte, Medikationspläne und vorhandene Vorbefunde mit.
Hausarztvertrag
Da wir Mitglied im Hausarztverband sind, können wir Sie in die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) einschreiben. Mit der Mitgliedschaft verpflichten wir uns zu regelmäßigen Fortbildungen mit hausärztlich relevanten Themen. Ihre Vorteile: Feste Ansprechpartner, Vermeidung von Doppeluntersuchungen durch die zentrale Steuerung, schnellere Behandlung durch gezielte Auswahl und Überweisung zu passenden Fachärzten, mehr Zeit für Sie durch bessere Honorierung der Krankenkassen, Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (z. B. bei Diabetes, Asthma/COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen).
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Fängt eine Berufsausbildung vor dem 18. Geburtstag an, ist in Deutschland eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorgeschrieben. Diese muss innerhalb von 14Monaten vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Ist der oder die Jugendliche nach einem Jahr Ausbildung immer noch unter 18 Jahre alt, erfolgt eine Folgeuntersuchung, um negative Folgen durch die begonnene Berufsausbildung rechtzeitig erkennen zu können. Benötigt werden hierfür:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Erhebungsbogen
- Impfpass
- Personalausweis
- Krankenkassenkarte
Damit die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Freistaat Bayern übernommen werden, muss ein Untersuchungsberechtigungsschein und ein Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Diese Dokumente erhalten die Jugendlichen normalerweise von der Schule, bei der die Jugendlichen ihren Abschluss erwerben. Beide Dokumente müssen ausgefüllt und zur Untersuchung mitgebracht werden. Der Erhebungsbogen muss zusätzlich von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch digital beantragt werden: HIER
