Damit die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Freistaat Bayern übernommen werden, muss ein Untersuchungsberechtigungsschein und ein Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Diese Dokumente erhalten die Jugendlichen normalerweise von der Schule, bei der die Jugendlichen ihren Abschluss erwerben. Beide Dokumente müssen ausgefüllt und zur Untersuchung mitgebracht werden. Der Erhebungsbogen muss zusätzlich von einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch digital beantragt werden:  HIER